Die Mitgliederversammlung des Freizeitsportvereins Delecke e.V. hat folgende Beitragsordnung beschlossen:
Beitragsordnung des Freizeitsportvereins e.V.
- Alle Vereinsmitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag. Der Mitgliedsbeitrag wird halbjährlich im März und September oder jährlich im April erhoben.
- Die Beiträge werden jeweils zum ersten Werktag des jeweiligen Monats eingezogen. Das Mitglied erteilt dem Verein hierfür ein SEPA-Lastschriftmandat.
- Der jährliche Beitrag beträgt:
Familienbeitrag
Gilt für Familien bzw. eheähnliche Lebensgemeinschaften, die in einem Haushalt leben.
Kinder / Jugendliche werden bis zum Ablauf des 17. Lebensjahr berücksichtigt.
50,00 Euro
Jugendliche unter 18 Jahren
15,00 Euro
Erwachsene über 18 Jahren
30,00 Euro
Sonderbeitrag
Einzelmitglieder über 18 Jahren können auf schriftlichen Antrag den Sonderbeitrag beantragen, wenn sie sich noch in einer Ausbildung befinden, den Bundesfreiwilligendienst (BFD), ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) o.ä. ableisten oder noch eine Schule bzw. Hochschule besuchen.
Der Nachweis der Ausbildung muss jährlich bis zum 28. Februar, unaufgefordert schriftlich erbracht werden. Der Sonderbeitrag ist max. bis zum Ende des 25. Lebensjahres möglich.
15,00 Euro
Bei Grenzfällen entscheidet der Vorstand.
Beschlossen am 11. Januar 2020