Beitragsordnung

Die Mitgliederversammlung des Freizeitsportvereins Delecke e.V. hat folgende Beitragsordnung beschlossen: 

Beitragsordnung des Freizeitsportvereins e.V. 

  1. Alle Vereinsmitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag. Der Mitgliedsbeitrag wird halbjährlich im März und September oder jährlich im April erhoben. 
  2. Die Beiträge werden jeweils zum ersten Werktag des jeweiligen Monats eingezogen. Das Mitglied erteilt dem Verein hierfür ein SEPA-Lastschriftmandat. 
  3. Der jährliche Beitrag beträgt: 

Familienbeitrag

Gilt für Familien bzw. eheähnliche Lebensgemeinschaften, die in einem Haushalt leben.

Kinder / Jugendliche werden bis zum Ablauf des 17. Lebensjahr berücksichtigt. 

50,00 Euro

Jugendliche unter 18 Jahren

15,00 Euro

Erwachsene über 18 Jahren

30,00 Euro

Sonderbeitrag

Einzelmitglieder über 18 Jahren können auf schriftlichen Antrag den Sonderbeitrag beantragen, wenn sie sich noch in einer Ausbildung befinden, den Bundesfreiwilligendienst (BFD), ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) o.ä. ableisten oder noch eine Schule bzw. Hochschule besuchen.

Der Nachweis der Ausbildung muss jährlich bis zum 28. Februar, unaufgefordert schriftlich erbracht werden. Der Sonderbeitrag ist max. bis zum Ende des 25. Lebensjahres möglich.                                                                                      

15,00 Euro

Bei Grenzfällen entscheidet der Vorstand.

Beschlossen am 11. Januar 2020